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Auszug - Haushalt 2021; Hebesätze für Realsteuer  

7. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Festsaal
Ort: Kloster Schlehdorf
S-0006/2020 Haushalt 2021; Hebesätze für Realsteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Im Zuge der Prüfung der Haushaltssatzung 2020 durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Bad Tölz – Wolfratshausen wurde festgestellt, dass die Hebesätze der Realsteuern zu niedrig sind (siehe Gemeinderatssitzung vom 02.07.2020 i. V. mit Prüfbericht vom 17.06.2020).

 

Die Realsteuern haben einen bedeutsamen Anteil an den Einnahmen der Gemeinde Schlehdorf im Verwaltungshaushalt. Mit ihren Hebesätzen liegt die Gemeinde Schlehdorf unter dem Niveau des jeweiligen Landesdurchschnitts vergleichbarer Gemeinden. Im Vergleich zu den Durchschnitten im Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen ist das Hebesatzniveau ebenfalls als unterdurchschnittlich zu bewerten.

 

Nach Art. 62 GO sind vorrangig unter anderem Steuern (Realsteuern) als Einnahmebeschaffung zu verwenden, bevor Kredite aufgenommen werden dürfen. Vor diesem Hintergrund und mit Rückblick auf den Erlass der Haushaltssatzung 2020 sind die Hebesätze der Gemeinde Schlehdorf anzupassen. Die Kämmerei empfiehlt daher, die Hebesätze ab 01.01.2021 wie folgt festzulegen:

 

Grundsteuer A:  320 v.H.(+ 20 v.H.; = + 6,7 % Erhöhung)

Grundsteuer B:  320 v.H.( + 50 v.H.; = + 18,5 % Erhöhung)

Gewerbesteuer: 320 v.H. (wie bisher)

 

Steuer

Schlehdorf

Bayern 2019

Landkreis 2019

Grundsteuer A

300

362

316

Grundsteuer B

270

347

353

Gewerbesteuer

320

327

347

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Hebesätze für die gemeindlichen Realsteuern ab 01.01.2021 wie folgt:

 

Grundsteuer A: 320 v. H.

Grundsteuer B: 320 v. H.

 

Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 320 v. H..

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0