Auszug - Vollzug der Kindergartengebührensatzung; Neuerlass
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Kreisjugendamt hat im Rahmen der Prüfung der staatlichen Förderung des Kindergartens (jetzt Kinderhaus) darauf hingewiesen, dass die in der Gebührensatzung festgelegte Kategorie 1 mit einer Buchungszeit bis 20 Stunden unzulässig ist, da für den Kindergarten eine Mindestbuchungszeit von 20 Stunden festgelegt ist.
Die Buchungszeit bis 20 Stunden muss daher aus der Satzung genommen werden. Zudem ist die Satzung hinsichtlich der Bezeichnung der Einrichtung (jetzt: Kinderhaus Schatzkiste) zu ändern.
Beschluss:
Die Kinderhausgebührensatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Geschwisterermäßigung bleibt bestehen. Erster Bürgermeister Jocher wird zum Erlass und zur Ausfertigung beauftragt und ermächtigt.
Abstimmungsergebnis:
13 : 0
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kinderhausgebuehrensatzung2020 (94 KB) |