Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd (GBV K-32/2020)  

9. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.4
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:43 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0205/2020 Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd (GBV K-32/2020)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 14 - Am Gipsbruch/Rothenberg-Süd. Das Vorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht und mit den Arbeiten begonnen.

Bei einer Baukontrolle stellte die Untere Bauaufsichtsbehörde fest, dass die Lage des Rohbaus nicht mit den Baugrenzen des o. g. Bebauungsplans übereinstimmt. Zur detaillierten Erklärung der Umstände wird auf das Schreiben des Bauherrn und Architekten in der Anlage zur Ladung verwiesen.

 

Die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans ist insbesondere im Hinblick auf andere Bauvorhaben im Planumgriff vertretbar.

 


Beschluss:

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd inklusiv der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 - Am Gipsbruch/Rothenberg Süd hinsichtlich der Baugrenze wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0