Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Neuerlass  

9. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:43 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0189/2020 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Neuerlass
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Blick auf den stark defizitären Unterabschnitt 4640 gemeindlicher Kindergarten KoKiTa und der finanziellen Förderung der Eltern durch den Freistaates Bayern ist es dringend erforderlich, die Gebühren als Einnahmen gegenüber den Ausgaben in Höhe von 749.700 Euro (Jahresrechnungsergebnis 2019) entsprechend anzuheben.  Die Verwaltung schlägt deshalb wie in der Tabelle dargestellt mehrere Varianten vor.

 

Die durchschnittlichen Ausgaben der Gemeinde pro Kind liegen aktuell bei ca. 8.100 Euro. Dem gegenüber stehen im untersten Abschnitt durch die 100 Euro-Förderung des Freistaates Bayern eine jährliche Gebühreneinnahme in der Höhe von 1.200 Euro pro Kind.

 

Desweitern erhöht sich der Verwaltungsaufwand für den Kindergarten ganz erheblich durch die ständige Umbuchung der Regelstunden. Aus diesem Grund wird von Seiten der Verwaltung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro für jede Umbuchung außerhalb der Umbuchungszeiten von Mitte August bis Mitte September als notwendig und annährend kostendeckend erachtet.

 

Regelkinderkartengebühren ab 01.01.2021

 

 

 

Kochel a. See

 

Spielgeld

 je Kind

                  5,00 €

 

             320,00 €

Stunden

Kinder

Regelkinder

Erhöhung - 20 €

Erhöhung - 30 €

Erhöhung - 80 €

Erhöhung - 100 €

20

 

 

 

 

 

 

25

20

80,00 €

100,00 €

110,00 €

160,00 €

180,00 €

30

21

90,00 €

110,00 €

120,00 €

170,00 €

190,00 €

35

8

100,00 €

120,00 €

130,00 €

180,00 €

200,00 €

40

6

110,00 €

130,00 €

140,00 €

190,00 €

210,00 €

45

9

120,00 €

140,00 €

150,00 €

200,00 €

220,00 €

Ki. gesamt

64

6.030,00 €

7.310,00 €

7.950,00 €

11.150,00 €

12.430,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Jahresgebühren

72.360,00 €

87.720,00 €

95.400,00 €

133.800,00 €

149.160,00 €

Ausgaben anteilig

539.469,66€

539.469,66 €

539.469,66 €

539.469,66 €

539.469,66 €

Defizit

 

-467.109,66€

-451.749,66 €

-444.069,66€

-405.669,66€

-390.309,66€

 

 

 

 

 

 

 

Steigerung der Einnahmen

15.360,00 €

23.040,00 €

61.440,00 €

76.800,00 €

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Regelkindergebühren wie folgt zu erheben:

1. 25 Stunden/Woche  165,00 € inkl. 5,00 € Spielgeld

2. 30 Stunden/Woche  175,00 € inkl. 5,00 € Spielgeld

3. 35 Stunden/Woche  185,00 € inkl. 5,00 € Spielgeld

4. 40 Stunden/Woche  195,00 € inkl. 5,00 € Spielgeld

5. 45 Stunden/Woche  205,00 € inkl. 5,00 € Spielgeld.

 

Weiterhin wird in § 4 der Erhebungssatzung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro vorgesehen.

 

 


Beschluss:

 

 


Die Kindertagesstättengebührensatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Erster Bürgermeister Holz wird beauftragt die Satzung zu erlassen und auszufertigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 1