Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0189/2020  

Betreff: Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Neuerlass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
15.12.2020 
9. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
201125 Kindertagesstättengebührensatzung 2020  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 


Die Kindertagesstättengebührensatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Erster Bürgermeister Holz wird beauftragt die Satzung zu erlassen und auszufertigen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

 

Mit Blick auf den stark defizitären Unterabschnitt 4640 gemeindlicher Kindergarten KoKiTa und der finanziellen Förderung der Eltern durch den Freistaates Bayern ist es dringend erforderlich die Gebühren als Einnahmen gegenüber den Ausgaben in Höhe von 749.700 Euro (Jahresrechnungsergebnis 2019) entsprechend anzuheben.  Die Verwaltung schlägt deshalb wie in der Tabelle dargestellt mehrere Varianten vor.

 

Die durchschnittlichen Ausgaben der Gemeinde pro Kind liegen aktuell bei ca. 8.100 Euro. Dem gegenüber stehen im untersten Abschnitt durch die 100 Euro-Förderung des Freistaates Bayern eine jährliche Gebühreneinnahme in der Höhe von 1.200 Euro pro Kind.

 

Desweitern erhöht sich der Verwaltungsaufwand für den Kindergarten ganz erheblich durch die ständige Umbuchung der Regelstunden. Aus diesem Grund wird von Seiten der Verwaltung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro für jede Umbuchung außerhalb der Umbuchungszeiten von Mitte August bis Mitte September als notwendig und annährend kostendeckend erachtet.

 

Regelkinderkartengebühren ab 01.01.2021

 

 

 

Kochel a. See

 

Spielgeld

 je Kind

                  5,00 €

 

             320,00 €

Stunden

Kinder

Regelkinder

Erhöhung - 20 €

Erhöhung - 30 €

Erhöhung - 80 €

Erhöhung - 100 €

20

 

 

 

 

 

 

25

20

80,00 €

100,00 €

110,00 €

160,00 €

180,00 €

30

21

90,00 €

110,00 €

120,00 €

170,00 €

190,00 €

35

8

100,00 €

120,00 €

130,00 €

180,00 €

200,00 €

40

6

110,00 €

130,00 €

140,00 €

190,00 €

210,00 €

45

9

120,00 €

140,00 €

150,00 €

200,00 €

220,00 €

Ki.gesamt

64

6.030,00 €

7.310,00 €

7.950,00 €

11.150,00 €

12.430,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Jahresgebühren

72.360,00 €

87.720,00 €

95.400,00 €

133.800,00 €

149.160,00 €

Ausgaben Anteilig

539.469,66€

539.469,66 €

539.469,66 €

539.469,66 €

539.469,66 €

Defizit

 

-467.109,66€

-451.749,66 €

-444.069,66€

-405.669,66€

-390.309,66€

 

 

 

 

 

 

 

Steigerung der Einnahmen

15.360,00 €

23.040,00 €

61.440,00 €

76.800,00 €

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Regelkindergebühren wie folgt zu erheben:

1. 25 Stunden/Woche  165,00 € inkl. 5,00 € Spielgeld

2. 30 Stunden/Woche  175,00 € inkl. 5,00 € Spielgeld

3. 35 Stunden/Woche  185,00 € inkl. 5,00 € Spielgeld

4. 40 Stunden/Woche  195,00 € inkl. 5,00 € Spielgeld

5. 45 Stunden/Woche  205,00 € inkl. 5,00 € Spielgeld und

 

Weiterhin wird in § 4 der Erhebungssatzung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro vorgesehen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

-           

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 201125 Kindertagesstättengebührensatzung 2020 (42 KB)      
Stammbaum:
K-0189/2020   Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Neuerlass   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0189/2020-02   Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Neuerlass   Finanzverwaltung   Beschlussvorlage GRK