Auszug - Gemeinderatsmitglied Barthel; Antrag "Stellungnahme der Gemeinde Kochel am See zum Nahverkehrsplan des Landkreises" v. 30.09.2020
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Hr. Erster Bürgermeister Thomas W. Holz übernimmt wieder den Vorsitz.
GRM Greiner verlässt den Sitzungssaal um 20:21 Uhr und kommt um 20:22 Uhr zur Sitzung zurück.
Gemeinderatsmitglied Barthel hat mit Schreiben vom 30.09.2020 einen Antrag auf „Stellungnahme der Gemeinde Kochel am See zum Nahverkehrsplan des Landkreises“ gestellt (s. Anlage). Der Nahverkehrsplan wurde bereits in den Gemeinderatssitzung am 15.09.2020 und 13.10.2020 beraten. Der Beschluss des Gemeinderates v. 13.10.2020 lautet: Die Gemeinde Kochel a. See begrüßt die Maßnahmen (Ziff. 9 mit Ziff. 15) zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises mit Stand Juni 2020. Es wird gebeten zu prüfen, ob eine Er-schließung des OT Ort im 2h-Takt (Ziff. 11. u. 14.) möglich und wirtschaftlich ist. Für die durchgehende Verbindung aus dem Loisachtal in den nördlichen Landkreis wird die Option 2 bevorzugt.
Der Antrag ist damit „überholt“, da die Stellungnahme der Gemeinde bereits abgegeben ist.
GRM Marksteiner verlässt um 20:23 Uhr den Sitzungssaal und kommt um 20:25 Uhr zurück.
Im Einzelnen: Ziff. 1): im Gemeinderat behandelt
Ziff. 2): wird bereits entwickelt
Ziff. 3): kein Thema auf Gemeinde-Ebene
Ziff. 4): kein Thema auf Gemeinde-Ebene
Ziff. 5): im Gemeinderat behandelt
Ziff. 6): kein Thema auf Gemeinde-Ebene
GRM Barthel bittet um Streichung der Punkte 1 und 6 seines Antrages. Die Punkte 2 bis 5 sollten jedoch noch im Gemeinderat behandelt werden, um die Position der Gemeinde Kochel a. See im Kreistag zu verdeutlichen.
Aus Reihen des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass bei den Linienbussen momentan durch den Lockdown viele Leerfahrten anfallen, z. B. zur Kristall trimini-Therme.
Beschluss:
Ziff. 1) und 5) des Antrags wurden bereits im Gemeinderat behandelt und Ziff. 2) ist schon seit längerem in die Wege geleitet. Dagegen betreffen Ziff. 3), 4) und 6) nicht die gemeindlichen Belange und sind daher an anderer Stelle zu beantragen. Damit ist der Antrag insgesamt als erledigt zu betrachten bzw. der Antragssteller an die zuständige Stelle zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
14 : 3
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Barthel-Nahverkehrsplan_2020-09-30 (20 KB) |