Auszug - Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung); Neuerlass
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Durch die in der Sitzung vom 07.05.2019 durch den Gemeinderat beschlossene Einführung einer landkreisweiten elektronischen Gästekarte und der damit verbunden verpflichtenden elektronischen Gästemeldung wird es zur finalen Einführung des Systems zum 01.01.2021 notwendig, die bislang geltende Kurbeitragssatzung anzupassen.
In diesem Zusammenhang haben die touristische Abteilung und die Kämmerei weitergehende Änderungen erarbeitet:
- Vereinfachung der Kurbeitragsabgabe durch Streichung der Kurbezirke und Saisonzeiten
- erstmals seit dem Jahre 2016 Erhöhung des Kurbeitrags, um die bestehenden und in den kommenden Jahren zu erwartenden, stetig steigenden Kosten, vor allem im Bereich der Infrastruktur abfedern zu können.
Laut neuer Satzung entsteht bei Ankunft im Gemeindegebiet bereits ein Kurbeitrag. Die Modalitäten des Tageskurbeitrages sind allerdings noch zu klären.
Aus Reihen des Gremiums wird auf einige Rechtschreibfehler in der Satzung hingewiesen und darum gebeten, die Thematik von behinderten Gästen (verschiedene Behinderungsgrade) mit aufzunehmen.
Ein Gemeinderatsmitglied beantragt, den Punkt 3 der Satzung zu streichen, da der Tageskurbeitrag noch nicht geregelt ist.
Beschluss:
Punkt 3 der neuen Kurbeitragssatzung wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
2 : 15
Beschluss:
Die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Kochel a. See wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft und gleichzeitig die aktuell gültige Satzung v. 01.01.2016 außer Kraft. Erster Bürgermeister Holz wird zum Erlass und zur Ausfertigung ermächtigt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 2