Auszug - Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Walchensee, Karwendelweg (GBV K-35/2020)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit der Baueingabe vom 08.12.2020, Eingang am 18.12.2021, wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung beantragt. Das Grundstück liegt nordöstlich des Karwendelwegs.
Die Zulassung der Bebauung steht der Planungsabsicht des Flächennutzungsplans (Darstellung als WA „allgemeines Wohnen) nicht entgegen und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Mit einer Wandhöhe von 4,50 m und einer GRZ von 0,1 fügt es sich in die Umgebung ein.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Walchensee, Karwendelweg wird vorbehaltlich des Nachweises, dass die Erschließung über Dienstbarkeiten gesichert ist, erteilt.
Abstimmungsergebnis:
16 : 0