Auszug - Abstandsflächensatzung; Grundüberlegungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zum 01.02.2020 soll eine neue Fassung der Bayrischen Bauordnung (BayBO) in Kraft treten. Unter anderem soll das Abstandsflächenrecht, Art. 6 BayBO, in erheblichem Maße geändert werden (s. Anlage).
Da das Gemeindegebiet Schlehdorf eine über die Jahre gewachsene dörfliche Struktur aufweist, ist zu überlegen, ob das bisher geltende Abstandsflächenrecht weitergeführt werden soll. Dies wäre mittels einer gemeindlichen Satzung möglich.
Allerdings weist das Kreisbauamt des Landratsamtes ausdrücklich darauf hin, dass Abstandsflächensatzungen über das gesamte Gemeindegebiet nichtig sind und vom Landratsamt aufgrund möglicher Schadenersatzfolgen auch nicht vollzogen werden.
Für den Ortskern von Schlehdorf ist das neue Abstandsflächenrecht unerheblich, da hier großteils auch nach neuem Recht die Abstandsflächen nicht eingehalten werden können.
Der Erlass einer Satzung würde aus Sicht des Vorsitzenden zudem voraussetzen, dass geklärt wird, welche Regelungen die verschiedenen Bebauungspläne enthalten.
Aus Reihen des Gemeinderates wird angemerkt, dass die Änderungen beim Abstandsflächenrecht nicht sehr groß sind und dass die Gemeinde eine zu starke Bauverdichtung vermeiden sollte.
Beschluss:
Der Gemeinderat verzichtet zunächst auf den Erlass einer Abstandsflächensatzung, bis die Rechtslage sowie die Auswirkungen des neuen Abstandsflächenrechts klarer sind.
Die
Abstimmungsergebnis:
13 : 0