Auszug - Neubau eines Hackschnitzelbunkers mit Einbau einer Hackschnitzelheizung in Kochel a. See, Am Lainbach (GBV K-5/2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Hohenkreitleite“. Durch die erteilte Baugenehmigung für das bestehende Doppelhaus mit den damaligen Abweichungen vom o. g. Bebauungsplan ist eine Einhaltung der Festsetzungen nicht mehr möglich.
Die Abweichung von der Festsetzung „Baulinie bzw. Baugrenze“ und von der Festsetzung, dass Nebenanlagen unzulässig sind, ist auch städtebaulich vertretbar, da sichtbar lediglich der Zugang zum unterirdischen Heizraum in Erscheinung tritt.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Hackschnitzelbunkers mit Einbau einer Hackschnitzelheizung in Kochel a. See, Am Lainbach wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 3 „Hohenkreitleite“ werden erteilt.
Abstimmungsergebnis:
17 : 0