Auszug - Antrag auf Vorbescheid Neubau eines Gewerbebaus mit Gastronomie, Tiefgarage und Stellplätzen, Schlehdorf An der Breiten (GBV S-VB-01/2021)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet Breiten.
Die dargestellte Planung beinhaltet eine Verkaufsstelle (Shop). Dieses ist nach den Festsetzungen des aktuell gültigen Bebauungsplanes nicht zulässig. Die Änderung des Bebauungsplanes ist bislang nicht in Kraft. Ebenso wurde bislang der städtebauliche Vertrag zur Sortimentsbeschränkung noch nicht abgeschlossen.
Weiterhin befinden sich Stellplätze und bauliche Anlagen (TG-Zufahrt) außerhalb der überbaubaren Fläche (Baugrenze). Dabei wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei anderen Grundstücken die Stellplätze außerhalb der Baugrenze errichtet wurden.
Das Vorhaben ist daher derzeit planungsrechtlich nicht zulässig.
Die Mitglieder des Gremiums bekräftigen, dass sie keine zusätzliche Gastwirtschaft im Ort wollen, dass es aber schwierig ist, betriebswirtschaftliche Vorgaben zu machen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Gewerbebaus mit Gastronomie, Tiefgarage und Stellplätzen wird nicht erteilt. Vor Einreichung einer erneuten Planung ist der städtebauliche Vertrag zur Sortimentsbeschränkung unterzeichnet vorzulegen. Der gastronomische Teil ist deutlich zu reduzieren und die Produktionsfläche im Verhältnis deutlich zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
12 : 0