Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Tiefgarage, Nutzungsänderung der Einzelgarage zum Wohnraum und Errichtung einer Aussentreppe sowie barrierefreien Umbau in Altjoch (GBV K-VB 03/2021)  

12. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0038/2021 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Tiefgarage, Nutzungsänderung der Einzelgarage zum Wohnraum und Errichtung einer Aussentreppe sowie barrierefreien Umbau in Altjoch (GBV K-VB 03/2021)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Antragsteller möchte mit dem Vorbescheidsantrag die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens, wie im Plan dargestellt, beantwortet wissen.

 

Das Grundstück liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Bei vorläufiger Bewertung könnte dieses „sonstige Vorhaben“ als Einzelfall zugelassen werden, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Darstellung im Flächennutzungsplan könnte einen solchen Belang darstellen. Allerdings ist zu beachten, dass die neu errichtete Tiefgarage vom natürlichen Gelände überdeckt sein wird, die bestehende Garage und ein bestehendes Nebengebäude ebenso wie Teile der Zufahrt rückgebaut werden sollen und sich somit insgesamt eine nicht unerhebliche Verbesserung der Situation hinsichtlich der Versiegelung im Außenbereich ergibt.

Für den Bauherren erschwerend ist jedoch, dass ein Ersatzbaurecht bzw. die geringfügigen Erweiterungsmöglichkeiten nur bei einer Selbstnutzung zur Verfügung stehen bzw. sich bei einem Kauf erst „erwohnt“ werden müssen, um diese in Anspruch zu nehmen. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, ob der Antragsteller diese erfüllt. Die Baugenehmigungsbehörde stellt daran sehr hohe Anforderungen.

 


Beschluss:

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Tiefgarage, Nutzungsänderung der Einzelgarage zum Wohnraum und Errichtung einer Außentreppe sowie barrierefreier Umbau in Kochel a. See, Altjoch wird nicht erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 3