Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 - Gipsbruch/Rothenberg Süd (GBV 32/2020T1)  

12. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0045/2021 Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 - Gipsbruch/Rothenberg Süd (GBV 32/2020T1)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf die der Ladung beigefügte Begründung des Antragstellers wird verwiesen. Diese ist plausibel und die Abweichung städtebaulich vertretbar.

Zur „Abweichung vom Hinweis D8, Hangfuß“ weist der Vorsitzenden hin: In der Form ist eine Befreiung von einem Hinweis schwerlich möglich. Der Vollständigkeit halber wird dieses Thema sozusagen nachrichtlich hier mit behandelt.

 

 


Beschluss:

 

 

Für die Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd, wird das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von der Festsetzung über die maximale Grundfläche im Bebauungsplan Nr. 14 - Gipsbruch/Rothenberg Süd erteilt. Zur Abweichung hinsichtlich des Hinweises D8, Hangfuß, im o. g. Bebauungsplan Nr. 14 besteht ebenfalls Zustimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0