Auszug - Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 - Gipsbruch/Rothenberg Süd (GBV 32/2020T1)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf die der Ladung beigefügte Begründung des Antragstellers wird verwiesen. Diese ist plausibel und die Abweichung städtebaulich vertretbar.
Zur „Abweichung vom Hinweis D8, Hangfuß“ weist der Vorsitzenden hin: In der Form ist eine Befreiung von einem Hinweis schwerlich möglich. Der Vollständigkeit halber wird dieses Thema sozusagen nachrichtlich hier mit behandelt.
Beschluss:
Für die Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd, wird das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von der Festsetzung über die maximale Grundfläche im Bebauungsplan Nr. 14 - Gipsbruch/Rothenberg Süd erteilt. Zur Abweichung hinsichtlich des Hinweises D8, Hangfuß, im o. g. Bebauungsplan Nr. 14 besteht ebenfalls Zustimmung.
Abstimmungsergebnis:
17 : 0