Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Errichtung eines Carports mit isolierter Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-33/2020 T1)  

13. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:27 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0060/2021 Errichtung eines Carports mit isolierter Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-33/2020 T1)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Aufgrund des mit der Neuregelung des Abstandsflächenrechts in der Bayerischen Bauordnung einhergehenden Entfalls der Nichtanrechnung von Giebelhöhen bei Garagen sind die Möglichkeiten, die Giebelseite einer abstandsflächenfreien Garage zur Grundstücksgrenze zu orientieren, gegenüber dem alten Recht beschränkt worden (siehe Schreiben des StMB vom 26.02.2021 Az. 24-4101-2-13).

Im vorliegenden Fall wird die Wandhöhe überschritten, so dass eine Befreiung von den Abstandsflächenregelungen erforderlich ist, um die Anforderungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Ausgestaltung von Garagen und Carport zu erfüllen.

 


Beschluss:

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von der Vorgaben der Bayrischen Bauordnung hinsichtlich der Abstandsflächen bei der Errichtung eines Carports in Kochel a. See, Kiensteinweg, wird erteilt.