Auszug - Errichtung eines Carports mit isolierter Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-33/2020 T1)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund des mit der Neuregelung des Abstandsflächenrechts in der Bayerischen Bauordnung einhergehenden Entfalls der Nichtanrechnung von Giebelhöhen bei Garagen sind die Möglichkeiten, die Giebelseite einer abstandsflächenfreien Garage zur Grundstücksgrenze zu orientieren, gegenüber dem alten Recht beschränkt worden (siehe Schreiben des StMB vom 26.02.2021 Az. 24-4101-2-13).
Im vorliegenden Fall wird die Wandhöhe überschritten, so dass eine Befreiung von den Abstandsflächenregelungen erforderlich ist, um die Anforderungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Ausgestaltung von Garagen und Carport zu erfüllen.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von der Vorgaben der Bayrischen Bauordnung hinsichtlich der Abstandsflächen bei der Errichtung eines Carports in Kochel a. See, Kiensteinweg, wird erteilt.