Auszug - Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenordnung); Erweiterung und Neuerlass
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
So sind hier bei allen Parkplätzen die Preise für die Tagestickets mit 6,00 Euro vorgesehen und zusätzlich noch an einigen Flächen stundenweise gestaffelte Preise. Hier wird davon ausgegangen, dass die Fahrzeuge auch kürzer stehen, weil deren Lenker zum Einkaufen gehen oder einen Kaffee trinken, das Museum oder das Kraftwerk besichtigen.
Mit der Höchstparkdauer von 24 Stunden ist auch klar geregelt, dass ein Dauerparken nicht erlaubt ist. Über die Beschilderung wird zudem an den meisten Parkplätzen noch ein Nachtparkverbot zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr ausweisen - diese Zeit will man der Natur zur Regeneration zugestehen.
GRM Lautenbacher verlässt um 20:16 Uhr den Sitzungssaal.
Ein Hinweis noch: Nicht kurbeitragspflichtige Personen, also beispielsweise alle mit Erstwohnsitz in unserer Gemeinde, können für alle Parkplätze einen Zeitparkausweis wie beispielsweise ein Jahresticket erwerben
GRM Lautenbacher kommt um 20:17 Uhr zur Sitzung zurück.
GRM Barthel beantragt, § 2 Abs. 5 der Parkgebührenordnung zu streichen. Der Vorsitzende stellt diesen Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
§ 2 Abs. 5 der Parkgebührenordnung wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
3 : 13
Damit ist der Antrag abgelehnt. Der Vorsitzenden stellt den in der Beschlussvormerkung übersandten Beschluss zur Abstimmung.
Die Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenordnung) in der geänderten und vorliegenden Fassung wird beschlossen. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.05.2021 in Kraft und die Verordnung vom 22.07.2020 gleichzeitig außer Kraft.