Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenordnung); Erweiterung und Neuerlass  

13. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:27 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0034/2021 Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenordnung); Erweiterung und Neuerlass
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zur Regelung des ruhenden Verkehrs wurde erstmals im Jahre 2011 eine Parkgebührenordnung für die Gemeinde Kochel a. See beschlossen. Hier waren bisher nur Flächen im Eigentum der Gemeinde erfasst. Aufgrund des immer größer werdenden Verkehrsaufkommens war die Parkplatzsituation im Gemeindegebiet neu zu überdenken. Besonders in den hoch frequentierten Gebieten an den Wander- und Badeparkplätzen müssen zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in diesen Bereichen neue oder bereits bestehende Parkplätze geregelt werden. Mit Blick auf den Schutz von Erholung- und Luftkurorten sowie zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen wurde von Seiten der Verwaltung daher eine neue Parkgebührenordnung zur Regelung des ruhenden Verkehrs für das Gemeindegebiet Kochel a. See erstellt. Auch vor dem Hintergrund des soeben vorgestellten Parkplatz-Konzeptes war die bestehende Parkgebührenordnung auch nicht unerheblich zu erweitern.

So sind hier bei allen Parkplätzen die Preise für die Tagestickets mit 6,00 Euro vorgesehen und zusätzlich noch an einigen Flächen stundenweise gestaffelte Preise. Hier wird davon ausgegangen, dass die Fahrzeuge auch kürzer stehen, weil deren Lenker zum Einkaufen gehen oder einen Kaffee trinken, das Museum oder das Kraftwerk besichtigen.

Mit der Höchstparkdauer von 24 Stunden ist auch klar geregelt, dass ein Dauerparken nicht erlaubt ist. Über die Beschilderung wird zudem an den meisten Parkplätzen noch ein Nachtparkverbot zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr ausweisen - diese Zeit will man der Natur zur Regeneration zugestehen.

 

GRM Lautenbacher verlässt um 20:16 Uhr den Sitzungssaal.

 

Ein Hinweis noch: Nicht kurbeitragspflichtige Personen, also beispielsweise alle mit Erstwohnsitz in unserer Gemeinde, können für alle Parkplätze einen Zeitparkausweis wie beispielsweise ein Jahresticket erwerben

 

GRM Lautenbacher kommt um 20:17 Uhr zur Sitzung zurück.

 

GRM Barthel beantragt, § 2 Abs. 5 der Parkgebührenordnung zu streichen. Der Vorsitzende stellt diesen Antrag zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

§ 2 Abs. 5 der Parkgebührenordnung wird gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

3 : 13

 

Damit ist der Antrag abgelehnt. Der Vorsitzenden stellt den in der Beschlussvormerkung übersandten Beschluss zur Abstimmung.

 


Beschluss:

 

 

Die Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenordnung) in der geänderten und vorliegenden Fassung wird beschlossen. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.05.2021 in Kraft und die Verordnung vom 22.07.2020 gleichzeitig außer Kraft.