Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0034/2021  

Betreff: Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenordnung); Erweiterung und Neuerlass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.04.2021 
13. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
ParkgebührenVO_2021-03-10  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenordnung) in der geänderten und vorliegenden Fassung wird beschlossen. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.05.2021 in Kraft und die Verordnung vom 22.07.2020 gleichzeitig außer Kraft.

 

 

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Vormerkung:

 

Zur Regelung des ruhenden Verkehrs wurde erstmals im Jahre 2011 eine Parkgebührenordnung für die Gemeinde Kochel a. See beschlossen. Hier waren bisher nur Flächen im Eigentum der Gemeinde erfasst. Aufgrund des immer größer werdenden Verkehrsaufkommens war die Parkplatzsituation im Gemeindegebiet neu zu überdenken. Besonders in den hoch frequentierten Gebieten an den Wander- und Badeparkplätzen müssen zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in diesen Bereichen neue oder bereits bestehende Parkplätze geregelt werden. Mit Blick auf den Schutz von Erholung- und Luftkurorten sowie zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen wurde von Seiten der Verwaltung daher eine neue Parkgebührenordnung zur Regelung des ruhenden Verkehrs für das Gemeindegebiet Kochel a. See erstellt.

 

Mit den Grundstückseigentümern anderer Parkplätze im Gemeindegebiet werden Pachtverträge zur Bewirtschaftung derer Parkflächen abgeschlossen. Diese von der Gemeinde neu bewirtschafteten Parkplätze sind in der Parkgebührenordnung augenommen.

 

Zudem plant die Verwaltung ein Parkraumkonzept zu erstellen, wonach nur noch an ausgewiesenen Parkflächen das Parken von PKW oder Wohnmobilen erlaubt sein soll. Hierfür sind dann von Seiten der Verwaltung entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen zu erlassen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Im Vermögenshaushalt werden Ausgaben in Höhe von ca. 300.000 Euro für die Anschaffung und Herstellung der Parkautomaten und Parkplätze anfallen. Zusätzlich werden für den laufenden Unterhalt der Parkplätze weiter Kosten im Verwaltungshaushalt veranschlagt.

Im Verwaltungshaushalt wird eine deutliche Steigerung der Einnahmen der Parkgebühren ersichtlich sein. Mit der Höhe der Parkgebühr sollte ein entsprechende Lenkungsfunktion des ruhenden Verkehrs sichergestellt werden. 

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan des Haushaltsjahr 2021 vorgemerkt.

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ParkgebührenVO_2021-03-10 (85 KB)      
Stammbaum:
K-0034/2021   Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenordnung); Erweiterung und Neuerlass   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0034/2021-01   Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenordnung); Änderung und Ergänzung, Neuerlass   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0034/2021-02   Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenverordnung); Änderung und Ergänzung, Neuerlass   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0034/2021-02-01   Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenverordnung); Änderung und Ergänzung, Neuerlass   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK