Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung); Änderung und Neuerlass  

13. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:27 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0062/2021 Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung); Änderung und Neuerlass
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Abteilung Tourismus Bearbeiter/-in: Weickel, Daniel
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Am 15.12.2020 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) neu beschlossen. Durch die in der Sitzung vom 07.05.2019 beschlossene Einführung einer landkreisweiten elektronischen Gästekarte und der damit verbunden verpflichtenden elektronischen Gästemeldung, wurde eine Anpassung zur finalen Einführung des Systems zum 01.01.2021 notwendig. In diesem Zusammenhang haben die touristische Abteilung und die Kämmerei weitergehende Änderungen erarbeitet:

-          Vereinfachung der Kurbeitragsabgabe durch Streichung der Kurbezirke und Saisonzeiten

-          erstmals seit dem Jahre 2016 Erhöhung des Kurbeitrags, um die bestehenden und in den kommenden Jahren zu erwartenden, stetig steigenden Kosten, vor allem im Bereich der Infrastruktur abfedern zu können.

 

GRM Lantenhammer verlässt um 20:23 Uhr den Sitzungssaal.

 

Die bereits bei dieser Anpassung am 15.12.2020 enthaltene Einhebung eines Tageskurbeitrages ist nun zu konkretisieren:

-          So wird nun in § 3 Abs. 3 der Satzung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entrichtung des Tageskurbeitrages durch das Lösen eines entsprechenden Tickets an einem der Parkscheinautomaten im Gemeindegebiet Kochel a. See, bei einem Parkplatz-Betreiber oder in einer der beiden gemeindlichen Tourist Informationen möglich ist.

-          Weiterhin wird in § 6 Abs. 12 klargestellt, dass natürliche und juristische Personen, die entgeltlich Parkierungsflächen im Gemeindegebiet zur Verfügung stellen, verpflichtet sind, den Tageskurbeitrag nach § 3 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 1 zu erheben und vierteljährlich an die Gemeinde abzuführen.

-          Auch die Modalitäten für die Rückerstattung eines ggf. zu viel gezahlten Tageskurbeitrags wurden geregelt (s. § 7 Abs. 4).

-          Insgesamt sind noch weitere redaktionelle Änderungen oder juristische Klarstellungen erfolgt.

 

GRM Lantenhammer kommt um 20:26 Uhr zur Sitzung zurück.

 


Beschluss:

 

 

Die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Kochel a. See wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Diese Satzung tritt zum 01.05.2021 in Kraft und gleichzeitig die aktuell gültige Satzung v. 01.01.2021 außer Kraft. Erster Bürgermeister Holz wird zum Erlass und zur Ausfertigung ermächtigt.