Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Abbruch eines Garagen-und Personalgebäudes mit Lager- und Waschräumen in Kochel a. See, Döllerfeldweg - Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg  

14. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0068/2021 Abbruch eines Garagen-und Personalgebäudes mit Lager- und Waschräumen in Kochel a. See, Döllerfeldweg - Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf den Antrag in der Anlage zur Ladung wird verwiesen.

Für die städtebauliche Struktur im Rahmen der Überplanung des gesamten Gebietes ist dieses Gebäude ohne Belang. Der Abbruch ist aus gemeindlicher Sicht aus Gründen der Verkehrssicherheit eher begrüßenswert.

 


Beschluss:

 

 

Das Einvernehmen zum Abbruch des Garagen- und Personalgebäudes mit Lager- und Waschräumen in Kochel a. See, Döllerfeldweg, und dem damit verbundenen Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0