Auszug - Abbruch eines Garagen-und Personalgebäudes mit Lager- und Waschräumen in Kochel a. See, Döllerfeldweg - Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf den Antrag in der Anlage zur Ladung wird verwiesen.
Für die städtebauliche Struktur im Rahmen der Überplanung des gesamten Gebietes ist dieses Gebäude ohne Belang. Der Abbruch ist aus gemeindlicher Sicht aus Gründen der Verkehrssicherheit eher begrüßenswert.
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Abbruch des Garagen- und Personalgebäudes mit Lager- und Waschräumen in Kochel a. See, Döllerfeldweg, und dem damit verbundenen Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
17 : 0