Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 36 - Karwendelblick, OT Urfeld; Abschluss eines städtebaulichen Vertrags  

15. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0076/2021 Bebauungsplan Nr. 36 - Karwendelblick, OT Urfeld; Abschluss eines städtebaulichen Vertrags
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GRM Graf nimmt wieder an der Beratung und Beschlussfassung teil.

 

Im Bereich des HotelsKarwendelblick“ im OT Urfeld ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt worden. Der Gemeinderat hat dies bereits in die Rahmenplanung für die Bauleitplanung mit aufgenommen. Das Verfahren soll nun in den nächsten Monaten begonnen werden.

 

Dieser Bebauungsplan ist einerseits für eine geordnete städtebauliche Weiterentwicklung im OT Urfeld erforderlich, um die Entwicklungsmöglichkeiten (und Ziele) der Gemeinde sowie die Möglichkeiten in einem Abwägungsprozess zu erörtern. Andererseits ist hier ein besonderer Kreis von nur wenigen, die durch die Planung Vorteile erhalten erkennbar.

In vergleichbaren Fällen (BPlan Nr. 29 - Tellerfeld, BPlan Nr. 25 - Kiensteinweg/Am Sonnenstein) ist mit den Antragstellern die Kostenübernahme der Planungsleistungen vereinbart worden.

 

Aus Reihen des Gremiums wird nochmals die Forderung wiederholt, zu überlegen, wie die Gemeinde von der Wertsteigerung der Grundstücke profitieren kann und den Beschluss zu verschieben.

 


Beschluss:

 

Mit den Antragstellern auf Bauleitplanung für den Bereich des Hotels „Karwendelblick“ im OT Urfeld (Bebauungsplan Nr. 36 - Karwendelblick, OT Urfeld ist über die Planungskosten ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 2