Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Widmung einer Ortstraße; Ötzgasse, OT Ort/Pessenbach  

15. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0081/2021 Widmung einer Ortstraße; Ötzgasse, OT Ort/Pessenbach
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ein Baustein des Parkplatzkonzeptes 2021 war die Errichtung bedarfsorientierter Parkflächen in Pessenbach an der Bundesstraße 11/Ötzgasse. Die vorhandene Fläche ist für den Bedarf an dieser Stelle nicht mehr ausreichend, so dass die Besucher bereits entlang der Bundesstraße 11 und der Ötzgasse die Fahrzeuge abstellten. Mit der Herstellung der Flächen entlang der Ötzgasse soll das teilweise grob verkehrsgefährdende Parken minimiert werden.

Die Widmung ist nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer „öffentlichen Straße“ erhalten. Die Widmung wird im vorliegenden Fall von der Gemeinde als zuständige Straßenbaubehörde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. Durch die Widmung i. S. d. Art. 46 Nr. 2 (BayStrWG) als Ortsstraße wird der Gebrauch dieses Straßenbestandteils (s. Lageplan in der Anlage zur Ladung) jedermann gestattet (Gemeingebrauch) und er in eine Straßengruppe eingestuft.

Der Vorsitzende trägt den nachstehenden Beschlussvorschlag im Wortlaut vor und fragt die Mitglieder des Gremiums, ob es Gegenstimmen zu diesem Beschlussvorschlag gibt. Aus Reihen des Gremiums wird daraufhin beanstandet, dass der Vorsitzende nur nach den Gegenstimmen fragt. Dies würde nicht den Vorgaben der Geschäftsordnung des Gemeinderates entsprechen. Es müsse immer erst nach den Ja-Stimmen gefragt werden. Der Vorsitzende widerspricht dieser Darstellung, fragt, aber bei dieser wie auch bei den nachfolgenden Abstimmungen immer zunächst nach den Ja-Stimmen.

 


Beschluss:

 

 

Die im Lageplan rot gekennzeichnete Teilfläche (ca. 86 m x 49 m) des Grundstücks Fl.Nr. 1411 südlich der Gemeindestraße Ötzgasse wird im Sinne des Art. 46 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als Ortstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kochel a. See. Erster Bürgermeister Thomas W. Holz und die Verwaltung werden beauftragt, die Widmung zu vollziehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0