Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Breitbandausbau im Gemeindegebiet Kochel a. See; Verfahren nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", weiteres Vorgehen  

15. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0079/2021 Breitbandausbau im Gemeindegebiet Kochel a. See; Verfahren nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Neben der Bayerischen Gigabitrichtlinie sind seit 26.04.2021 alle Anschlüsse, denen im Download von weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen, auch über den Bund förderfähig. Hierfür wurde von Seiten der Bundesregierung die Richtlinie „rderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ verabschiedet. Mit dieser neuen Bundesförderung Breitband verändert sich die sogenannte Aufgreifschwelle.

 

Künftig kann eine Förderung für solche Gebiet innerhalb einer Kommune beantragt werden, wenn den Teilnehmern weniger als 100 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stehen. Bislang lag diese Aufgreifschwelle bei 30 Mbit/s im Download. Gemeinden können bereits für Beratungsleistungen, die vor dem eigentlichen Ausbauprojekt stattfinden und u. a. einer ressourcen- und kosteneffizienten Realisierung dienen, bis zu 50.000 Euro Förderung erhalten. Diese Fördermittel müssen nicht abgerufen werden, auch werden sie nicht auf die Ausbauförderung und das Bayerische Förderprogramm angerechnet und müssen auch nicht zurückbezahlt werden. Sie dienen lediglich der Planung für das Bundesförderprogramm.

Nach Auskunft des bisherigen Planungsbüros, der Breitbandberatung Bayern dauert ein Antrag ca. 3 Monate und sollte daher schon gestellt werden.

 


Beschluss:

 

 

Der Ausbau des Gemeindegebietes Kochel a. See im Rahmen der Richtlinie „rderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen dieser Richtlinie einen Förderantrag zu stellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0