Auszug - Errichtung eines Stegs zur barrierefreien Erschließung der Erdgeschosswohnung eines bestehenden Gebäudes in Urfeld (GBV K-23/2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Wegen der konstruktiv erforderlichen Länge überschreitet der Steg um 35 cm die Eigenschaft eines verfahrensfreien Bauvorhabens im Sinne des Art. 57 BayBO.
Hinderungsgründe für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in diesem förmlichen Bauantragsverfahren sind nicht ersichtlich, zumal das Vorhaben bereits mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen durch den Antragsteller und seinen Architekten vorabgestimmt wurde.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Stegs zur barrierefreien Erschließung der Erdgeschosswohnung in Urfeld wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0