Auszug - Nutzungsänderungen mit Umbaumaßnahmen an einem bestehenden landwirtschaftlichen Anwesen in Ort, Orterer Straße (GBV K-26/2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das bereits realisierte Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Im Vorfeld gab es mehrere Feststellungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zu einer verfehlten bzw. nicht genehmigten Nutzung.
Diese soll nunmehr in Abstimmung mit der Unteren Baugenehmigungsbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen u. a. mit der vorgelegten Planung geheilt werden.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu den Nutzungsänderungen mit Umbaumaßnahmen in Ort, Orterer Straße, wird vorbehaltlich der Feststellung der Privilegierung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0