Auszug - Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenordnung); Änderung und Ergänzung, Neuerlass
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zur Regelung des ruhenden Verkehrs wurde erstmals im Jahre 2011 eine Parkgebührenordnung beschlossen. Nachdem bisher nur Flächen im Eigentum der Gemeinde Kochel a. See bewirtschaftet wurden, sind weitere Parkflächen angepachtet worden, um mit dem „Parkplatzkonzept 2021“ dem immer größer werdenden Parkdruck entgegenzuwirken und eine weitere Maßnahme aus dem Walchenseekonzept (s. TOP 11.1) umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat am 20.04.2021 eine neue Parkgebührenverordnung erlassen. Wie der Vorsitzende damals bereits betonte, war dies ein „erster Aufschlag“, bei dem noch nachjustiert werden müsse. Zudem erreichten die Gemeindeverwaltung zahlreiche Zuschriften nach der ersten Berichterstattung in den Medien. Nicht nur die Punkte, die seitens der Verwaltung zur Änderung vorgesehen waren, auch manche Anregungen aus den Zuschriften wurden nunmehr in die neue Verordnung eingearbeitet.
Für die Details wird auf die Anlage verwiesen, die wichtigsten Neuerungen sind wie folgt zusammenzufassen:
- erste 30 Minuten mit Parkticket auf allen gemeindlichen Parkplätzen frei
- gemeindlicher Parkschein gilt im Rahmen seiner Gültigkeitsdauer auf allen gemeindlichen Parkplätzen
- Gebührenpflicht nur bis 18.00 Uhr
- einige redaktionelle Anpassungen
- Stundentarife an mehr Parkplätzen – aufgrund Lage Aufenthaltsdauer unter 4 Stunden
An folgenden Parkplätze sind aktuell Stundentickets erhältlich:
- P 3, OT Kochel a. See - Bahnhofstraße/Friedzaunweg
- P 15, OT Kochel a. See - Badstraße
- P 16, OT Kochel a. See - Mittenwalder Str./FM-Museum 1
- P 17, OT Kochel a. See - Mittenwalder Str./FM-Museum 2
- P 21, OT Altjoch, Walchenseekraftwerk
- P 28b, OT Walchensee/B 11 - Forstamt
- P 31, OT Walchensee/B 11 - Hotel Edeltraut.
Beschluss:
Die Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenordnung) in der geänderten und vorliegenden Fassung wird beschlossen. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.08.2021 in Kraft und die Verordnung v. 21.04.2021 in der Fassung der Änderungssatzung v. 18.05.2021 gleichzeitig außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | ParkgebuehrenVO_2021-06-10 (84 KB) |