Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bodenrichtwertliste für Grundstückswerte 2019/2020, Bekanntgabe  

16. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 9.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 27.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0106/2021 Bodenrichtwertliste für Grundstückswerte 2019/2020, Bekanntgabe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Kolb, Theresa
 
Wortprotokoll
Beschluss

Mit Schreiben v. 21.05.2021 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen die Bodenrichtwertliste 2019/2020 (Stichtag: 31.12.2020) für den Gemeindebereich Kochel a. See bekanntgegeben.

Beispielsweise für Wohnbauflächen beträgt der Wert je m² in

-          OT Kochel a. See   720,00 Euro

-          OT Ried     820,00 Euro

-          OT Urfeld    500,00 Euro

-          OT Walchensee   550,00 Euro

-          OT Ort, Pessenbach   500,00 Euro

-          OT Einsiedl    450,00 Euro

-          OT Gewerbegebiet Pessenbach 150,00 Euro (gewerbliche Baufläche)

Die vollständige Bodenrichtwertliste wurde durch die Gemeinde Kochel a. See insgesamt vom 28.05.2021 bis 28.06.2021 vier Wochen ortsüblich öffentlich im Rathaus bekanntgemacht und erlangt dadurch ihre Rechtskraft. Den Mitgliedern des Gemeinderats wird sie während der Sitzung in Umlauf gegeben.

 


Beschluss:

 

-kein Beschluss erforderlich-