Auszug - Beratung und Grundsatzbeschluss zur Erhöhung der Hundesteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Erster Bürgermeister Jocher übernimmt wieder den Vorsitz und berichtet, dass die Gemeinde die Hundesteuer auf Basis der Hundesteuersatzung vom 01.03.2006 erhebt. In der Satzung sind folgende Steuersätze festgesetzt:
Erster Hund: 40,-- €/Jahr
Zweiter Hund: 80.-- €/Jahr
Jeder weitere Hund: 120,-- €/Jahr.
Für Kampfhunde ist kein Steuersatz festgesetzt; allerdings befindet sich derzeit auch kein Kampfhund im Gemeindegebiet.
Die Hundesteuer führt zu Gesamteinnahmen von rd. 3.000 Euro/Jahr. Durch die zweimalige wöchentliche Leerung der acht Hundetoiletten sowie die Entsorgung des Mülls entstehen allerdings Kosten von mehr als 10.000 Euro/Jahr.
Aus diesem Grund sollte die Hundesteuer nach mehr als 15 Jahren nach oben angepasst werden.
Beschluss:
Die Hundesteuersätze werden in einer noch zu verabschiedenden neuen Hundesteuersatzung wie folgt festgelegt:
Erster Hund: 60,-- €
Zweiter Hund: 120,-- €
Jeder weitere Hund: 240,-- €
Kampfhund: 2.000,-- €.
Abstimmungsergebnis:
12 : 0