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Auszug - Beratung und Grundsatzbeschluss zur Erhöhung der Hundesteuer  

15. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Schlehdorf
Ort: Rathaus Schlehdorf
S-0064/2021 Beratung und Grundsatzbeschluss zur Erhöhung der Hundesteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Jocher, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Bürgermeister Jocher übernimmt wieder den Vorsitz und berichtet, dass die Gemeinde die Hundesteuer auf Basis der Hundesteuersatzung vom 01.03.2006 erhebt. In der Satzung sind folgende Steuersätze festgesetzt:

 

Erster Hund:     40,-- €/Jahr

Zweiter Hund:     80.-- €/Jahr

Jeder weitere Hund: 120,-- €/Jahr.

 

Für Kampfhunde ist kein Steuersatz festgesetzt; allerdings befindet sich derzeit auch kein Kampfhund im Gemeindegebiet.

 

Die Hundesteuer führt zu Gesamteinnahmen von rd. 3.000 Euro/Jahr. Durch die zweimalige wöchentliche Leerung der acht Hundetoiletten sowie die Entsorgung des Mülls entstehen allerdings Kosten von mehr als 10.000 Euro/Jahr.

 

Aus diesem Grund sollte die Hundesteuer nach mehr als 15 Jahren nach oben angepasst werden.

 


Beschluss:

 

Die Hundesteuersätze werden in einer noch zu verabschiedenden neuen Hundesteuersatzung wie folgt festgelegt:

 

Erster Hund:        60,-- €

Zweiter Hund:     120,-- €

Jeder weitere Hund:    240,-- €

Kampfhund:  2.000,-- €.

 


Abstimmungsergebnis:

 

12 : 0