Auszug - Errichtung einer Einfriedungsmauer in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-32/2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit Bauantragsunterlagen vom 26.10.2021 wurde die Errichtung der bereits ohne Genehmigung begonnenen Mauer erneut beantragt. Zur Begründung der Höhe und der damit erforderlichen Abweichung vom Abstandsflächenrecht wird auf beiliegendes Schreiben des Bauherrn zur Ladung verwiesen.
Die Plandarstellungen lassen nur marginal eine vermeintliche Abschottung gegenüber dem Straßenlärm im Erdgeschoss erkennen. Insofern lässt sich der Argumentation zum Lärmschutz nicht folgen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Einfriedungsmauer in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, und der in diesem Zusammenhang beantragten Abweichung vom Abstandsflächenrecht nach Art. 6 BayBO wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis:
17 : 0