Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg, Verlängerung der Veränderungssperre  

18. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:16 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0230/2019-03 Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg, Verlängerung der Veränderungssperre
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0230/2019
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

r den Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.12.2019 eine Veränderungssperre beschlossen. Aufgrund der nötigen Vorbereitung der Planung in Hinblick auf die Abwägung der unterschiedlichsten Interessen der Eigentümer sowie der vorhandenen Bebauung und der Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen konnte die Planung bisher noch nicht abgeschlossen werden.

Vom 24.09.2021 bis zum 25.10.2021 erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden sowie der Öffentlichkeit zu dem Entwurf des Bebauungsplans.

 

Die bestehende Veränderungssperre ist auf zwei Jahre befristet.

Die Regelung des Baugesetzbuches sieht hierzu folgendes gem. § 17 BauGB Abs. 1 vor: „Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.“

 

Da nach derzeitigem Planungsstand zu erwarten ist, dass die Planungen noch im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen werden können, wird eine Verlängerung um ein weiteres Jahr für verträglich gehalten, da die Veränderungssperre mit Abschluss der Bauleitplanung automatisch entfällt. Zum anderen gibt es in einem Fall bereits intensive Gespräche hinsichtlich der Genehmigung einer Ausnahme zur Veränderungssperre, die auch die Mitglieder des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses bereits positiv bewertet haben. Ein entsprechender Antrag wird für die Dezember-Sitzungen der zuständigen Gremien erwartet.

Die bestehende Veränderungssperre läuft zum 18.12.2021 aus, zur Sicherung der Bauleitplanung ist sie nun um ein Jahr zu verlängern.

 


Beschluss:

 

 

Der „Satzung der Gemeinde Kochel a. See über die erste Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Bebauungsplanes Kochel - Misch- und Gewerbegebiet westlich des Bahnhofs"; Nr. 35“ vom 23.11.2021 wird zugestimmt. Die Frist für die Veränderungssperre endet damit am 18.12.2022.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0