Auszug - Neuerlass der Hundesteuersatzung
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07. Oktober 2021 die Höhe der Steuer-sätze in der Hundesteuersatzung wie folgt beschlossen:
Erster Hund: 60,00 €
Zweiter Hund: 120,00 €
Jeder weitere Hund: 240,00 €
Kampfhund: 2.000,00 €
Aufgrund eines entsprechenden Presseberichts hat das Landratsamt jedoch mitgeteilt, dass ein Steuersatz für Kampfhunde mit 2.000 € nicht zulässig ist, da diese Höhe aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts „erdrosselnde“ Wirkung hat. Die maximal zulässige Höhe wurde mit 1.500 € angegeben.
Aus diesem Grund wurde der Satzungsentwurf entsprechend angepasst.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der vorgelegten Hundesteuersatzung als Satzung. Die Satzung tritt mit dem 01.01.2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
13 : 0