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Auszug - Neuerlass der Hundesteuersatzung  

16. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Schlehdorf
Ort: Rathaus Schlehdorf
S-0072/2021 Neuerlass der Hundesteuersatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Jocher, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07. Oktober 2021 die Höhe der Steuer-tze in der Hundesteuersatzung wie folgt beschlossen:

 

Erster Hund:        60,00 €

Zweiter Hund:     120,00 €

Jeder weitere Hund:    240,00 €

Kampfhund:   2.000,00 €

 

Aufgrund eines entsprechenden Presseberichts hat das Landratsamt jedoch mitgeteilt, dass ein Steuersatz für Kampfhunde mit 2.000 € nicht zulässig ist, da diese Höhe aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts „erdrosselnde“ Wirkung hat. Die maximal zulässige Höhe wurde mit 1.500 € angegeben.

 

Aus diesem Grund wurde der Satzungsentwurf entsprechend angepasst.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der vorgelegten Hundesteuersatzung als Satzung. Die Satzung tritt mit dem 01.01.2022 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0