Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Gemeinde Benediktbeuern; Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich Gewerbegebiet", erneute Stellungnahme  

19. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.4.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:44 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0152/2021 Gemeinde Benediktbeuern; Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich Gewerbegebiet", erneute Stellungnahme
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0124/2021
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Vorlagenhistorie und die bereits dazu erstellen Berichte verwiesen.

Nach der jüngsten Stellungnahme wurde der Plan erneut zur Beteiligung vorgelegt. Nunmehr wurde die Formulierung zum Immissionsschutz bei den Hinweisen belassen und stark verkürzt.

 

Der Hintergrund dazu ist, dass die vorher genannten Vorschläge bei den Hinweisen nicht verbindlich sind und somit hinfällig. Als Festsetzungen (wie von uns vorgeschlagen) nnen diese Regelungen allerdings nicht geregelt werden, da dies lt. Landratsamt zu speziell für einen „normalen“ (und nicht vorhabenbezogenen Bebauungsplan) wären. Die Regelungen sind konsequenterweise so gut wie ganz entfallen.

 

Allerdings greifen die Regelungen (nach Rücksprache mit dem Bereich Immissionsschutz beim Landratsamt) ohnehin. Sie sind einfach einzuhalten (ob im B-Plan enthalten oder nicht). Eine Gefahr“r die südliche Wohnbebauung im Bereich Ried durch unzulässige Immissionen durch das Gebiet ist also sehr gering und kann im Bedarfsfall auch durch Baukontrolle überprüft werden.  

 

Lediglich könnte man noch verlangen bzw. anregen, r Vorhaben, die man üblicherweise gewerblichen Charakter zuordnen würde (auch im Rahmen der öffentlichen Bedarfsvorsorge) und für Lagerplätze das Freistellungsverfahren auszuschlien. Aus diesem Grund wurde folgende Stellungnahme zu dem Bebauungsplan abgegeben:

 

„Wir bedanken uns für die Beteiligung in dem vorgenannten Verfahren.

Die Gemeinde Kochel a. See hatte vorgeschlagen, die bisher als Vorschläge formulierten Punkte zum Thema Immissionsschutz aus den Hinweisen zu entfernen und stattdessen verbindlich festzusetzen. Nachdem dies nicht zulässig festgesetzt werden kann, ist es richtig, die entsprechenden Punkte auch unter den Hinweisen nicht mehr im Detail aufzunehmen.

Die entsprechenden immissionsrechtlichen Gegebenheiten sind unabhängig im Rahmen der Nutzung der Flächen einzuhalten.

Um hier jedoch spätere Überprüfungen möglichst von vornherein zu vermeiden wird angeregt festzusetzen, für Vorhaben, die man üblicherweise gewerblichen Charakter zuordnen würde (auch im Rahmen der öffentlichen Bedarfsvorsorge) und für Lagerplätze das Freistellungsverfahren auszuschließen.

Wir bedanken uns für die gute gemeinsame Abstimmung in diesem Verfahren und bereits jetzt für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.“

 

Die Planunterlagen sind der Vorlage beigefügt (s. Anlagen – diese werden aufgrund des Umfanges jedoch nicht in die Aktenmappe übernommen).

 


Beschluss:

 

 

Die erneute Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans „dlich Gewerbegebiet“ der Gemeinde Benediktbeuern wird in der vorliegenden Form befürwortet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0