Vorlage - K-0152/2021
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Beschlussvorschlag:
Die erneute Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans „Südlich Gewerbegebiet“ der Gemeinde Benediktbeuern wird in der vorliegenden Form befürwortet.
Vormerkung:
Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Vorlagenhistorie und die bereits dazu erstellen Berichte verwiesen.
Nach der jüngsten Stellungnahme wurde der Plan erneut zur Beteiligung vorgelegt. Nunmehr wurde die Formulierung zum Immissionsschutz bei den Hinweisen belassen und stark verkürzt.
Der Hintergrund dazu ist, dass die vorher genannten Vorschläge bei den Hinweisen nicht verbindlich sind und somit hinfällig. Als Festsetzungen (wie von uns vorgeschlagen) können diese Regelungen allerdings nicht geregelt werden, da dies lt. Landratsamt zu speziell für einen „normalen“ (und nicht vorhabenbezogenen Bebauungsplan) wären. Die Regelungen sind konsequenterweise so gut wie ganz entfallen.
Allerdings greifen die Regelungen (nach Rücksprache mit dem Bereich Immissionsschutz beim Landratsamt) ohnehin. Sie sind einfach einzuhalten (ob im B-Plan enthalten oder nicht). Eine „Gefahr“ für die südliche Wohnbebauung im Bereich Ried durch unzulässige Immissionen durch das Gebiet ist also sehr gering und kann im Bedarfsfall auch durch Baukontrolle überprüft werden.
Lediglich könnte man noch verlangen bzw. anregen, für Vorhaben, die man üblicherweise gewerblichen Charakter zuordnen würde (auch im Rahmen der öffentlichen Bedarfsvorsorge) und für Lagerplätze das Freistellungsverfahren auszuschließen. Aus diesem Grund wurde folgende Stellungnahme zu dem Bebauungsplan abgegeben:
„Wir bedanken uns für die Beteiligung in dem vorgenannten Verfahren.
Die Gemeinde Kochel a. See hatte vorgeschlagen, die bisher als Vorschläge formulierten Punkte zum Thema Immissionsschutz aus den Hinweisen zu entfernen und stattdessen verbindlich festzusetzen. Nachdem dies nicht zulässig festgesetzt werden kann, ist es richtig, die entsprechenden Punkte auch unter den Hinweisen nicht mehr im Detail aufzunehmen.
Die entsprechenden immissionsrechtlichen Gegebenheiten sind unabhängig im Rahmen der Nutzung der Flächen einzuhalten.
Um hier jedoch spätere Überprüfungen möglichst von vornherein zu vermeiden wird angeregt festzusetzen, für Vorhaben, die man üblicherweise gewerblichen Charakter zuordnen würde (auch im Rahmen der öffentlichen Bedarfsvorsorge) und für Lagerplätze das Freistellungsverfahren auszuschließen.
Wir bedanken uns für die gute gemeinsame Abstimmung in diesem Verfahren und bereits jetzt für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.“
Die Planunterlagen sind der Vorlage beigefügt (s. Anlagen – diese werden aufgrund des Umfanges jedoch nicht in die Aktenmappe übernommen).
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BPL_Südlich_Gewerbegebiet_161121_b (149 KB) | ||||
2 | BPL_Südlich_Gewerbegebiet_Begründung_161121_b (132 KB) |
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