Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagenanbau in Walchensee, Kirschbaumweg (22-BA 2021/4485)  

20. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.8
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0153/2021 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagenanbau in Walchensee, Kirschbaumweg (22-BA 2021/4485)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Das Vorhaben liegt im rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplan Nr. 32 - Walchensee-Kirschbaumweg. Die Festsetzungen werden eingehalten.

Aufgrund der Unschärfe in der Festsetzung A 5  „Baugrenze - Garagen und Nebengebäude können auch außerhalb der Baugrenzen zugelassen werden“ ist nach eindeutiger Auffassung der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

 

Ein Freistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO ist nicht mehr möglich, wenn eine Garage oder Nebenanlage gem. § 23 Abs. 5 BauNVO außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden soll. Es ist dann ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, da eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde notwendig ist.

 


Beschluss:

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagenanbau in Walchensee, Kirschbaumweg wird erteilt. Der Garagenbau wird seitens der Gemeinde Kochel a. See auch außerhalb der Baugrenze befürwortet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0