Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Festsetzungen zum Niederschlagswasser; klimasensibler Umgang, Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr  

21. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 6.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:32   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0064/2022 Festsetzungen zum Niederschlagswasser; klimasensibler Umgang, Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Beteiligt:Finanzverwaltung
Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Das in der Anlage beigefügte Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wird den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis gegeben.

 

Als wesentliche Punkte können hervorgehoben werden:

-          Bei Bauleitplänen sind in Zukunft weitere Anforderungen an die Prüfung und Ausgestaltung für den Umgang mit Niederschlagswasser erforderlich (Gutachten, Empfehlungen, Alternativprüfungen).

-          Arten der Festsetzungsmöglichkeiten: Verstärkt muss geprüft werden, ob Flächen für den Rückhalt von Niederschlagswasser erforderlich sind.

-          Festsetzungen auf Baugrundstücken für die Versickerung von Niederschlagswasser

-          Dach- und Fassadenbegrünung

-          „Steingärten“ und großflächigen „Kies- oder Schotterflächen“ können auch in versickerungsfähiger Gestaltung als „bauliche Anlagen“ im Sinne von § 19 Abs. 2 und Abs. 4 BauNVO eingeordnet werden. Sie überdecken den Boden und haben insofern eine bodenrechtliche Relevanz (im Sinne erheblicher Auswirkungen auf Bodenflora und -fauna). Auch eine nur teilweise Anrechnung der Versiegelung sei zu verneinen. Aufgrund der Überschreitung der zulässigen bebauten Fläche durfte die Bauaufsichtsbehörde im entschiedenen Fall den Rückbau verlangen. Das ist insofern beachtenswert, dass bisher sogar Parkflächen, die wasserdurchlässig hergerichtet wurden, nicht unmittelbar als versiegelt in Hinblick auf die Grundflächenzahl gewertet wurden. Das wird man daher nun anders handhaben müssen und entsprechend in Bebauungsplänen reagieren müssen.

 


Beschluss:

 

 

Das in der Anlage beigefügte Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zum klimasensiblen Umgang mit Niederschlagswasser in den Bauleitplanung wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

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