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Auszug - Teilabbruch eines Bestandshauses mit anschließendem Neubau eines Reiheneckhauses und eines Mittelhauses mit 3 Wohneinheiten in Schlehdorf, Karpfseestraße, (22 BA 287/2022)  

19. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 3.2
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:27 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Schlehdorf
Ort: Rathaus Schlehdorf
S-0021/2022 Teilabbruch eines Bestandshauses mit anschließendem Neubau eines Reiheneckhauses und eines Mittelhauses mit 3 Wohneinheiten in Schlehdorf, Karpfseestraße, (22 BA 287/2022)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Das BV wurde bereits im Rahmen einer Voranfrage im Juni 2021 vorgestellt (Vorlage S-0040/2021).

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist nach dem Einfügegebot zu beurteilen (§34 BauGB). Es gilt der Ensembleschutz Ortskern Schlehdorf (Aktennummer E-1-73-142-1) und das BV ist daraufhin abzustimmen.

 

Der beigefügte Antrag auf Abweichung von der erforderlichen Stellplatzzahl geht fehl, da die Vorgaben des Art. 47 BayBO lediglich auf Änderungen oder Nutzungsänderungen von Anlagen abzielen, nicht auf Neubauten. Insofern ist eine Option nur die Ablösung, wie es die Satzung auch zuließe. Das würde bedeuteten, dass die Stellflächen für die 3 WE im Mittelhaus faktisch nicht zur Verfügung stünden.

 

Aus Reihen des Gemeinderates wird die Meinung vertreten, dass Platz für die Stellfläche auf dem vorhandenen Grund gefunden werden muss. Ein anderes Gemeinderatsmitglied hat keine Probleme damit, wenn die Fahrzeuge auf der Straße geparkt werden, da dies auch zur Verkehrsberuhigung beiträgt.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Teilabbruch eines Bestandshauses mit

anschließendem Neubau eines Reiheneckhauses und eines Mittelhauses mit 3

Wohneinheiten wird vorbehaltlich der Vereinbarkeit mit dem Ensembleschutz

Ortskern Schlehdorf erteilt. Die nicht nachgewiesenen Stellplätze können abgelöst werden, sofern eine Anrechnung der fiktiven Stellplätze des Bestands gemäß Art. 47 Abs. 1 Satz 2 BayBO nicht oder nur teilweise möglich ist.


Abstimmungsergebnis:

 

10 : 1