Auszug - Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022, erneuter Erlass
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung v. 04.04.2022 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 intensiv beraten und beschlossen. Da aufgrund eines Büroversehens die Unterlagen für die Finanzplanung in dem umfangreichen Dokumentenpaket nicht enthalten waren, wurden diese in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2022 beraten und stehen zur Beratung in dieser Gemeinderatssitzung im vorangehenden Tagesordnungspunkt an.
Eine Änderung hat sich hinsichtlich des Haushaltsplanes nicht ergeben. Rein vorsorglich ist aber der Beschluss über die Haushaltssatzung nochmals zu fassen.
Der Vorsitzende weist ausdrücklich auf die Anlagen zu diesem Tagesordnungs-punkt hin, die den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Ladung über das Sitzungsprogramm ALLRIS zur Verfügung gestellt wurden:
- Verwaltungshaushaltsplan 2022 - K 23032022
- Vermögenshaushaltsplan 2022 - K 23032022
- Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben 2022 – K
- Satzung 2022 – K
- Vorbericht+Anlagen 2022 – K
- Finanzplanung nach Arten 2022 - K
- Finanzplanung nach Aufgaben 2022 – K
- Investitionsprogramm 2022 – K
- Stellenplan2022-KI
- Stellenplan2022-KII
GRM Pfleger verlässt die Sitzung um 20:19 Uhr und kommt um 20:20 Uhr zur Sitzung zurück.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Kochel am See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kochel a. See folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 10.579.200 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 6.648.600 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von 1.293.300 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Gemeinde Kochel a. See
Kochel a. See a. See,
Thomas W. H o l z
1. Bürgermeister
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 mit Anlagen und Bestandteilen.
.
Abstimmungsergebnis:
15 : 1