Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Errichtung einer Natursteinmauer mit isolierter Befreiung von den Festsetzungen des Bebaungsplans Nr. 24 - Am Sonnenstein/Kiensteinweg in Kochel a. See, Kiensteinweg  

27. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.6
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:11 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0136/2022 Errichtung einer Natursteinmauer mit isolierter Befreiung von den Festsetzungen des Bebaungsplans Nr. 24 - Am Sonnenstein/Kiensteinweg in Kochel a. See, Kiensteinweg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Das Vorhaben liegt im verbindlichen Bebauungsplan Nr. 24 - Am Sonnenstein/Kiensteinweg. Dieser lässt die Errichtung einer Natursteinmauer in der Festsetzung nicht zu. Zur Begründung wird auf den beigefügten Antrag in der Anlage zur Ladung verwiesen.

 

Im Plangebiet wurde bereits an mindestens zwei Stellen von dieser Festsetzung eine Befreiung erteilt.

 

Eine Befreiung vom Bebauungsplan kann nach § 31 Abs. 2 BauGB dann erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Aus der Begründung zu dem Bebauungsplan geht nicht hervor, aus welchem Grund diese Festsetzung getroffen wurde.

Es sprechen somit weder städtebauliche Gründe gegen die Befreiung, noch werden die Grundzüge der Planung berührt. 

 


Beschluss:

 

 

Die isolierte Befreiung von der Festsetzung 9.2 des Bebauungsplans Nr. 24 - Am Sonnenstein/Kiensteinweg zur Errichtung einer Natursteinmauer wird erteilt. Die Regelungen des Art. 57 Bayrische Bauordnung (BayBO) zur Verfahrensfreiheit sind zu beachten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0