Auszug - Anbau einer landwirtschaftlichen Bergehalle und landwirtschaftlicher Werkstatt, Außer den Krautgärten (1049/2022)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Vorhaben „Anbau einer landwirtschaftlichen Bergehalle und landwirtschaftlicher Werkstatt“ liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die wegemäßige Erschließung des Vorhabens ist derzeit nicht gesichert.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich des Nachweises der rechtlich gesicherten Erschließung und der landwirtschaftlichen Privilegierung erteilt. Die Wasserringleitung soll teilweise durch die Bergehalle überbaut werden und muss daher auf Kosten des Antragstellers verlegt werden.
Für eine ausreichende Erschließung ist die Verbreiterung des Feld- und Waldweges Fl.Nr. 312 auf Höhe des Grundstückes Fl.Nr. 1381/1 (Kapellenweg 6) bis zum Baugrundstück Fl.Nr. 1409 auf eine Mindestbreite von mindestens 5 m erforderlich. Der Weg Fl.Nr. 312 ist in diesem Bereich noch nicht öffentlich gewidmet. Die Straßenbaulast für den dann ggfs. zu widmenden Feld- und Waldweg ist vom Antragsteller zu übernehmen.
Die Wasserversorgung ist gesichert. Die Löschwasserversorgung ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. ausreichend großer Löschwasserbehälter) durch den Antragsteller zu sichern.
Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich des Nachweises der rechtlich gesicherten Erschließung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
11 : 0