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Auszug - Beratung und Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich Reuterbühl  

24. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:51 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Schlehdorf
Ort: Rathaus Schlehdorf
S-0075/2022 Beratung und Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich Reuterbühl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Jocher, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Bürgermeister Stefan Jocher wird aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO ausgeschlossen. Den Vorsitz übernimmt Zweiter Bürgermeister Werner Mest.

 

Abstimmungsergebnis:

 

10 : 0

 

 

Der Gemeinderat hat sich im Dezember 2021 bereits grundsätzlich mit den Überlegungen eines Grundstückseigentümers befasst, im Bereich Reuterbühl eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Der Gemeinderat hat damals sein Einverständnis zur Errichtung einer entsprechenden Anlage erteilt.

 

Nunmehr liegt der Entwurf der -vom Antragsteller in Auftrag gegebenen- Änderung des Flächennutzungsplanes  vor. Von der Änderung wären die Grundstücke Fl.Nrn.  425, 428, 429, 430, Teilfläche 427 und 435/2 betroffen. Im gültigen Flächennutzungsplan sind diese als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Diese Flächen soll künftig als Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage dargestellt werden.

 

In einem weiteren Schritt soll dann der notwendige Bebauungsplan im Parallelverfahren aufgestellt werden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nrn. 425, 428, 429, 430, Teilfläche 427 und 435/2 zu ändern (2. Änderung). Die Flächen werden künftig als Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

10 : 0