Auszug - Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans "Solarpark Reuterbühl" im Parallelverfahren
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Erster Bürgermeister Stefan Jocher ist aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO weiter von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Den Vorsitz übernimmt Zweiter Bürgermeister Werner Mest.
Abstimmungsergebnis:
10 : 0
Der Gemeinderat hat in der heutigen Sitzung unter TOP 5 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich Reuterbühl zu ändern, um dort eine Fläche als Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage darzustellen.
Hierzu soll im Parallelverfahren auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Die Art der Nutzung soll als Sondergebiet nach § 11 BauNVO festgesetzt werden. Zulässig ist nur die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Solarmodulen auf starren Modultischen, Batteriespeicher, Trafostationen und weitere Nebenanlagen, Geländeoberfläche nur mit extensiver Grünlandnutzung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 425, 428, 429, 430, Teilfläche 427 und 435/2, Gemarkung Schlehdorf, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 17). Die Art der Nutzung wird als Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solarpark Reuterbühl“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
10 : 0