Auszug - Umbau des Speichers zu einer Wohneinheit (Abweichung vom Abstandsflächenrecht) in Kochel a. See, Herzogstandweg (974/2022)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Rahmen der energetischen Sanierung und der Substanzuntersuchung ist es erforderlich, den Dachstuhl neu aufzubauen (Vergrößerung der Sparrenstärke aus statischen Gründen und Belastung der bisherigen Konstruktion mit Lindan/PCB).
Dadurch kommt die Wandhöhe nicht vollständig im Baugrundstück zum liegen (s. Roteintrag im vorliegen Plan). Die technische Stellungnahme des Kreisbauamts im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen stellt die Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche als geringfügig und vertretbar dar.
Abweichungen von Abstandsflächen sind nach der BayBO nur im Einvernehmen mit der Gemeinde möglich.
Beschluss:
Der Unterschreitung der erforderlichen Abstandsfläche an der östlichen Grundstücksgrenze zum Umbau des Speichers zu einer Wohneinheit wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
14 : 0