Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 33 - Kreidenhansl; Billigung des Entwurfes und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden  

28. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0150/2021-01 Bebauungsplan Nr. 33 - Kreidenhansl; Billigung des Entwurfes und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Nachdem für den Bebauungsplan Nr. 33 - Kreidenhansl in der Sitzung des Gemeinderats v. 20.04.2021 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden beschlossen wurde, ist diese im Zeitraum vom 14.05.2021 bis einschl. 15.06.2021 durchgeführt worden. In der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2021 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen. Die erforderlichen Gutachten zum Thema „Fließwasser“ waren sehr aufwendig (Vergabe der Gutachten gem. Gemeinderatssitzung vom 25.01.2021). Die entsprechende Einarbeitung und Bewertung der daraus resultierenden Erkenntnisse waren ebenfalls zeitaufwendig. Im Ergebnis wurden einige Baufenster reduziert und die Beschlüsse der Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung eingearbeitet.

 

Ferner wurde in der Zwischenzeit mit den betroffenen Grundstückseigentümern für die ein ökologischer Ausgleich erforderlich ist, entsprechende Vereinbarungen über die Kostenübernahme abgeschlossen und Vorausleistungen (Anzahlung) abgerechnet. Dazu wird ein gesonderter Tagesordnungspunkt erstellt.

 

Nun liegt der neue Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung (und Fließgewässeranalyse) vor. Nach Billigung des Entwurfs wird der Bebauungsplan für einen Monat lang öffentlich zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden ausgelegt.

 


Beschluss:

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 - Kreidenhansl wird gebilligt. Die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen bzw. um Stellungnahme zu bitten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 1