Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenverordnung); Änderung und Ergänzung, Neuerlass  

28. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 6.2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0034/2021-02-01 Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenverordnung); Änderung und Ergänzung, Neuerlass
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0034/2021-02
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zur Regelung des ruhenden Verkehrs wurde erstmals im Jahre 2011 eine Parkgebührenordnung beschlossen. Nachdem bisher nur Flächen im Eigentum der Gemeinde Kochel a. See bewirtschaftet wurden, konnten aufgrund des immer größer werdenden Parkdrucks weitere Parkflächen angepachtet werden.

 

Die am 04.04.2022 beschlossene Parkgebührenordnung wurde von Seiten der Verwaltung überarbeitet. Die Verwaltung geht davon aus, dass aufgrund der offenen Kommunikation und Erläuterungen die Entrichtung des Tageskurbeitrages mittlerweile Verständnis und Zustimmung bei den Besuchern gefunden hat und daher künftig von der „Zwangserhebung“ des Tageskurbeitrages gekoppelt mit dem Lösen eines Tagesparktickets abgesehen werden kann. Dies ist zum einen zurückzuführen auf die Anzahl der Betätigungen der Tageskurbeitragstaste (3.699 Betätigungen, Stand 20.10.2022) sowie auf Gespräche mit Besuchern.

Zudem wurde die Gebühr des Tagestickets, wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.10.2022 besprochen, auf 7 Euro erhöht, um eine Differenz zum Dreistundenticket herzustellen.

 

Aus Reihen des Gremiums wird angeregt, Hinweistafeln aufzustellen, auf denen die Verwendung des Kurbeitrages erläutert wird. Die Entkopplung von Kurbeitrag und Parkgebühren wird von einem GRM begrüßt, zumal es nicht schlüssig war, für was die Parkgebühren und für was der Kurbeitrag verwendet werden. Weiterhin glaubt ein GRM nicht daran, dass alle Gäste den Kurbeitrag freiwillig zahlen.

 


Beschluss:

 

 

Die Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenordnung) in der geänderten und vorliegenden Fassung wird beschlossen. Diese Verordnung tritt am 01.11.2022 in Kraft und die Verordnung vom 05.04.2022 gleichzeitig außer Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0