Vorlage - K-0034/2021-02
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Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenverordnung) in der geänderten und vorliegenden Fassung wird beschlossen. Diese Verordnung tritt am 01.04.2022 in Kraft und die Verordnung vom 27.07.2021 gleichzeitig außer Kraft.
Vormerkung:
Zur Regelung des ruhenden Verkehrs wurde erstmals im Jahre 2011 eine Parkgebührenverordnung beschlossen. Mit der Umsetzung des Parkplatzkonzeptes 2021 wurde diese Verordnung neu erlassen.
Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Monaten sollen im Vergleich zur gültigen Fassung v. 27.07.2021 folgende Anpassungen vorgenommen werden:
- Einführung des Stundentarifs an allen Parkautomaten
- Streichung der freien halben Stunde mit Ausnahme am Parkplatz P 3 (OT Kochel a. See, Bahnhofstraße/Friedzaunweg)
- Erhöhungen des Stundentarifs
- Geltung des Tagestickets für volle 24 Stunden (d. h. z. B. 01.05.2022, 11.00 Uhr bis 02.05.2022, 11.00 Uhr; bisher endete das Tagestickt mit Ablauf des Tages).
Aufgrund der Tatsache, dass das von der Gemeinde beauftragte Unternehmen Flowbird bereits Anfang April 2022 im Gemeindegebiet tätig ist und Umprogrammierungen vornimmt, soll in diesem Zusammenhang auch gleich die Umstellung der Software auf die neuen Satzungsregelungen erfolgen. Aus diesem Grund wurde im Vergleich zu der Satzungsfassung, die der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 22.02.2022 einstimmig befürwortet hat, lediglich das Datum des Inkraftretens vom 01.05.2022 auf 01.04.2022 geänder. Alle anderen Regelungen sind gleich geblieben.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | ParkgebührenVO_2022-02-17 (85 KB) |
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