Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenverordnung); gemeindeübergreifende Geltung von Parktickets in der Walchensee-Region  

28. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 6.2.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
034/2021-02-01-01-01 Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenverordnung); gemeindeübergreifende Geltung von Parktickets in der Walchensee-Region
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Im Rahmen der Besprechung zum Walchenseekonzept am 26.09.2022 u. a. mit Vertreter den Gemeinde Jachenau, der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, der Polizei Kochel a. See, der Bayerischen Staatsforsten und der Wasserwacht Walchensee wurde festgestellt, dass Gäste immer häufiger kritisieren, dass am Walchensee zweierlei Parktickets gelten, d. h. das Parkticket der Gemeinde Kochel a. See nicht in der Jachenau gilt und anders herum. Für Gäste sind Gemeindegrenzen grundsätzlich nicht von großartiger Bedeutung. Sie sehen vielmehr den Walchensee und dessen Ufer als einen Erholungsraum.

Insofern wurde in der o. g. überlegt, dass die beiden Kommunen auch die Parktickets der anderen bei sich gelten lassen.

 

Aus Reihen des Gremiums wird nachgefragt, ob diese Regelung in der Jachenau auch für Zeitparkausweise gilt. Laut Vorsitzendem muss das noch abgeklärt werden.

 


Beschluss:

 

Grundsätzlich wird einer Geltung von Parktickets und „Zeitparkausweisen“ der Gemeinde Jachenau auf den gemeindlichen Parkplätzen in der Walchenseeregion zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Jachenau eine entsprechend wechselseitig gültige Vereinbarung mit Geltung ab 01.01.2023 zu entwerfen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0