Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13 b BauGB für den Bereich westlich der Unterauer Straße  

26. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Schlehdorf
Ort: Rathaus Schlehdorf
S-0094/2022 Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13 b BauGB für den Bereich westlich der Unterauer Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Jocher, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Gemeinderat hat sich bereits vor einigen Jahren mit der Ausweisung eines Baugebiet westlich der Unterauer Straße befasst, um mittelfristig eine Verkehrsverbindung zwischen der Staatsstraße 2026 und der Unterauer Straße herstellen zu können und damit die Engstelle am Beginn der Unterauer Straße umgehen zu können.

 

Die damalige Planung wurde aufgrund der Größe des Baugebiets und auch wegen eigentumsrechtlicher Themen nicht weiterverfolgt.

 

Nunmehr besteht jedoch die Möglichkeit, eine straßenmäßige Verbindung von der Unterauer Straße auf Höhe Hs. Nr. 27 zur Staatstraße zu schaffen, da die Eigentümer der entsprechenden Grundstücke bereit sind, den erforderlichen Straßengrund an die Gemeinde abzutreten.

 

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein kleinerer Bereich westlich der Unterauer Straße als Baugebiet ausgewiesen wird. Dies ist aktuell noch durch die Anwendung des § 13 b BauGB möglich.

 

Aus Reihen des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Verkehrssituation beim „Fischerwirt“ Entlastung geschaffen werden muss.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich westlich der Unterauer Straße für die Grundstücke Fl.Nrn. 277/3 (Teilfl.), 277/4 (Teilfl.), 278 (Teilfl.), 279 (Teilfl.), 280 (Teilfl.), 286, 287, 287/3,/4, 304(Teilfl.), 305 (Teilfl.), 329(Teilfl.), 339 (Teilfl.), 33/1 (Teilfl.), einen Bebauungsplan im Sinne des § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

12 : 0