Vorlage - S-0094/2022
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinde beschließt, für den Bereich westlich der Unterauer Straße für die Grundstücke Fl.Nrn. 277/3 (Teilfl.), 277/4 (Teilfl.), 278 (Teilfl.), 279 (Teilfl.), 280 (Teilfl.), 286, 287, 287/3,/4, 304(Teilfl.), 305 (Teilfl.), 329(Teilfl.), 339 (Teilfl.), 33/1 (Teilfl.), einen Bebauungsplan im Sinne des § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen.
Vormerkung:
Der Gemeinderat hat sich bereits vor einigen Jahren mit der Ausweisung eines Baugebiet westlich der Unterauer Straße befasst, um mittelfristig eine Verkehrsverbindung zwischen der Staatsstraße 2026 und der Unterauer Straße herstellen zu können und damit die Engstelle am Beginn der Unterauer Straße umgehen zu können.
Die damalige Planung wurde aufgrund der Größe des Baugebiets und auch wegen eigentumsrechticher Themen nicht weiterverfolgt.
Nunmehr besteht jedoch die Möglichkeit, eine straßenmäßige Verbindung von der Unterauer Straße auf Höhe Hs. Nr. 27 zur Staatstraße zu schaffen, da die Eigentümer der entsprechenden Grundstücke bereits sind, den erfoderlichen Straßengrund an die Gemeinde abzutreten.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein kleinerer Bereich westlich der Unterauer Straße als Baugebiet ausgewiesen wird. Dies ist aktuell noch durch die Anwendung des § 13 b BauGB möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Erläuterungen reinschreiben.
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr … zur Verfügung.
Die Haushaltsmittel stehen nicht ausreichend zur Verfügung.
Die Deckung erfolgt über den Deckungskreis …
Die Deckung erfolgt über …
Die Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | LP Neue Zufahrt Baugebiet Unterau West (66 KB) | ||||
2 | Geltungsbereich (621 KB) |
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