Auszug - Errichtung einer Solaranlage (Solarzaun) zur Stromerzeugung und als Sichtschutz in Kochel a. See, Friedzaunweg - Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg (1503/2022)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
3. Bürgermeisterin Veronika Lautenbacher nimmt wieder an der Beratung und Beschlussfassung teil.
Das Vorhaben liegt im Umgriff des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg.
Bauordnungsrechtlich ist das Vorhaben verfahrensfrei, bedarf also keiner Baugenehmigung. Planungsrechtlich stehen aktuell die Veränderungssperre als auch die geplante Festsetzung in Text Nr. 8 des Bebauungsplans entgegen:
Aus städtebaulichen Gründen kann daher eine Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich Einfriedungen nicht erteilt bzw. in Aussicht gestellt werden.
In Reihen des Gremiums werden Überlegungen angestellt, den Bebauungsplan zu diesem Thema grundsätzlich zu überdenken, um ggf. künftig solche Einfriedungen zu ermöglichen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Solaranlage (Solarzaun) zur Stromerzeugung und als Sichtschutz in Kochel a. See, Friedzaunweg als Ausnahme von der Veränderungssperre zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0