Auszug - Errichtung von Werbeanlagen in Kochel a. See, Schmied-von-Kochel-Platz (1565/2022)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die im Rahmen der Nutzungsänderung zum Friseursalon des Objekts am Schmied-von-Kochel-Platz dargestellten Werbeanlagen (Schild an der Fassade und Beklebung der Schaufenster) sind nach Mitteilung der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mit einer eigenen Genehmigung auszugestalten.
Die jetzigen Darstellungen entsprechen den bereits eingereichten Unterlagen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Werbeanlagen in Kochel a. See, Schmied-von-Kochel-Platz, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
16 : 0