Auszug - Thomas und Veronika Holz; Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauvorhaben in Ort, Orterer Straße
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende ist wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Diskussion und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen. Er übergibt das Wort an Herrn 2. Bürgermeister Thomas Eberl und verlässt den Sitzungssaal um 19.10 Uhr. Herr Eberl berichtet, dass mit Schreiben vom 20.05.2016 (Eingang: 20.05.2016) von Thomas und Veronika Holz eine Tektur zum genehmigten Bauantrag zum Gebäudeteilabtrag, -wiederaufbau, -anbau und -sanierung auf Fl.Nr. 1364 in Ort, Orterer Straße, beantragt wird.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Dorfgebiet“.
Mit Schreiben v. 29.09.2004 wurde für das denkmalgeschützte Anwesen Orterer Straße 17, Fl. Nr. 1364, in Ort ein Bauantrag auf Gebäudeteilabtrag, -wiederaufbau, -anbau und -sanierung gestellt (Az. K-25/2004). Dieser wurde vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 15.04.2005 ebenso genehmigt wie der Tekturantrag v. 31.03.2015 und 07.03.2007 (Az. 22-BA-2004/1204). Die Genehmigungen hierfür sind weiterhin rechtsgültig.
Bei dieser weiteren (2.) Tektur ergeben sich folgende Änderungen:
- ursprünglich geplantes Esszimmer wird Küche (wie aktuell) und durch Wandöffnung mit Esszimmer verbunden
- ehem. geplante Wohnküche wird Esszimmer (Vergrößerung durch Versetzung der Wand in Richtung Diele)
- Diele wird verkleinert
- Zugang direkt von Küche in Waschküche mittels Wandöffnung
- ursprünglich Hausarbeitsraum mit Dusche und WC wird Büro
- im Bereich der Küche soll das große Fenster zur Tür werden und die ursprüngliche Tür als Fenster umgebaut werden.
Diese Maßnahmen sollen in einem 1. Bauabschnitt zeitnah umgesetzt werden. Für den genehmigten Gebäudeteilabtrag und dessen Wiederaufbau ist noch kein Umsetzungstermin festgelegt.
Die Belange wie Art der Bebauung, Maß der baulichen Nutzung, Überbaubare Grundstücksfläche, Einordnung der Bauweise, mögliche bodenrechtliche Spannungen, Rücksichtnahmegebot, Erschließung, Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Ortsbild und Stellplätze sind davon nicht berührt. Das Vorhaben erfüllt damit die Kriterien für zulässige Vorhaben nach § 34 BauGB, weshalb das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen ist.
Da die o. g. Änderungen als geringfügig einzustufen sind und v. a. den Bestand nicht berühren, könnte dieser Antrag laut Kreisbauamt im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen auf dem Verwaltungswege behandelt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Antragsteller wird der Antrag in die Gremienberatung gegeben.
Beschluss:
Zu dem Tekturantrag zu dem genehmigten Bauvorhaben von Thomas und Veronika Holz auf Fl.Nr. 1364 in Ort, Orterer Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
Herr 1. Bürgermeister Thomas W. Holz kommt um 19.13 Uhr wieder zur Sitzung hinzu und übernimmt den Vorsitz.