Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Zweckverband Kommunale Dienste Oberland; Vertretung der Gemeinde Schlehdorf  

27. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Schlehdorf
Ort: Rathaus Schlehdorf
S-0001/2023 Zweckverband Kommunale Dienste Oberland; Vertretung der Gemeinde Schlehdorf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gemeinde Schlehdorf ist für den Bereich „Kommunale Verkehrssicherheit“ durch die Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See im Zweckverband Kommunale Dienste vertreten. Darüber hinaus ist die Gemeinde Schlehdorf selbst für die Dienstleistung „Durchführung von Vergabeverfahren – Zentrale Beschaffungsstelle“ Mitglied des Zweckverbandes. Nach § 8 Abs. 3 der Verbandssatzung kann die Gemeinde Schlehdorf unter Wahrung der Voraussetzungen des Art. 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2 KommZG einen gemeinsamen Vertreter bestellen, der die den Verbandsmitgliedern jeweils zustehende Stimmrechte ausübt (= „gekorener“ Verbandsrat).

 

Vertreten wird die Gemeinde Schlehdorf im Zweckverband Kommunale Dienstleistung „Durchführung von Vergabeverfahren – Zentrale Beschaffungsstelle“ durch den Ersten Bürgermeister; im Verhinderungsfall durch seinen Stellvertreter (= „geborene“ Verbandsräte).

Nach Art. 31 Abs. 2 Satz 2 KommZG ist es möglich, mit Zustimmung des Ersten Bürgermeisters und seines Stellvertreters den Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft mit der Vertretung zu betrauen. Das heißt, das Stimmrecht, das der Gemeinde Schlehdorf aus der Dienstleistung „Durchführung von Vergabeverfahren – Zentrale Beschaffungsstelle“ zusteht, nimmt künftig der Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft wahr. Ein Widerruf ist möglich, wenn ein Wechsel im Amt des geborenen Vertreters eintritt.

Der Erste und Zweite Bürgermeister haben ihre Zustimmung erklärt.

 

Der Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft ist durch die Gemeinschaftsversammlung zu bestimmen.

 


Beschluss:

 

Mit Zustimmung des Ersten und Zweiten Bürgermeisters überträgt die Gemeinde Schlehdorf das ihr zustehende Stimmrecht auf den Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See.

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0